a) Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten der Plattform Flex Payment nach Registrierung des Nutzers gemäß § 3;
b) Ermöglichung von Verhandlungen zur Anbahnung gesonderter Vertragsabschlüsse durch individuellen Forderungskaufvertrag durch vom Nutzer initiierte Forderungs- Ausschreibungen gemäß § 4;
c) Schaffung von Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Flex und den Nutzern;
a) die Angaben vom Nutzer so unvollständig sind, dass sich Forderungsgegenstand und der Preis und andere wesentliche Angaben nicht bestimmen lassen;
b) die Einstellung der Forderung auf die Plattform Flex Payment nach der jeweils für den intendierten Vertrag maßgeblichen Rechtsordnung gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen würde. Flex ist berechtigt, eine Forderungseinstellung oder ein solches Angebot unverzüglich von der Plattform Flex Payment zu entfernen.
a) die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern;
b) in seinem Bereich eintretende Änderungen Flex umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit der Plattform;
Geschäftsanbahnungen auf der Plattform Flex Payment ausschließlich im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsbetriebs zu gewerblichen Zwecken zu tätigen.